Politikerinnen

Hysterische Furien und schnatternde Gänse.
Die ersten Politikerinnen im bayerischen Landtag (1918-1933)

Bayerischer Rundfunk, "Bayern – Land und Leute", 13.5.2001

Als im November 1918 der Freistaat Bayern ausgerufen wurde, bekamen die Frauen erstmals das passive und aktive Wahlrecht zugestanden; die Weimarer Verfassung bestätigte diese Rechte reichsweit. Bei den ersten regulären Reichstagswahlen wurden 41 Frauen gewählt; damit stellten sie 9,6 % der Abgeordneten. Dieser Anteil konnte jedoch nicht gehalten werden und sank im Lauf der Weimarer Republik immer mehr. Im übrigen wurde erst 1983 wieder ein ähnlich hoher Prozentsatz wie 1918 erreicht.

Noch schlechter sah es in den Landesparlamenten aus. Zwischen 1918 und 1933 gab es im Bayerischen Landtag insgesamt 19 weibliche Abgeordnete. Davon saßen fünf gerade zwei Monate im Provisorischen Nationalrat, d. h. die parlamentarische Arbeit wurde eigentlich nur von 14 Frauen geleistet. Sechs dieser Frauen blieben nur ein bis drei Jahre im Landtag; von den restlichen acht Parlamentarierinnen waren drei länger als 10 Jahre Abgeordnete.

Die Politikerinnen deckten ein thematisch relativ enges Spektrum ab, d. h. es gab im Grunde nur drei Sachgebiete, in die sie sich einmischten: Schule und Bildung (insbesondere Mädchen- und Frauenbildung), das Gesundheitswesen sowie soziale Fragen. Wenn ein solches Thema im Landtag behandelt wurde, kam es nicht selten vor, daß drei oder vier Frauen aus den verschiedenen Parteien am selben Tag ihre großen Reden hielten, manchmal sogar in unmittelbarem Anschluß hintereinander. Dann kam es zu regelrechten „Frauen-Großkampftagen“. Das heißt aber noch lange nicht, daß die Frauen sich parteikonform verhielten. Es gab immer wieder Themen, bei denen sie untereinander, über Parteigrenzen hinweg, große Solidarität zeigten und sich so den Unmut der Herren Politiker zuzogen.